Gesuch temporäre Benutzung Verkehrsfläche
Angaben zur Verkehrsfläche
Betroffene Verkehrsteilnehmer:
Verkehrsmassnahme:
Grund der temporären Benutzung
Lärmige Arbeiten
1. Kosten
Der Antragsteller ist als Verursacher gleichzeitig Kostenträger für alle temporär notwendigen Verkehrsmassnahmen. Lediglich bei Umleitungen aller Verkehrsteilnehmer ist die Verkehrstechnik der Gemeinde Hünenberg zuständig. Die Nutzungsgebühr des Strassenraums beträgt pro m² und Woche CHF -.50 und die Bewilligungsgebühr CHF 60.-.
2. Informationsschreiben
Der Antragsteller ist verpflichtet, nach der Antragsgenehmigung, alle Anwohner mittels einem Informationsschreiben frühzeitig über die Dauer und Art der geplanten Arbeiten zu informieren.
3. Signalisation
Der Antragssteller ist verpflichtet die gesamte Baustellensignalisation zu organisieren und aufzustellen. Die Signalisation der Umleitung muss nach VSS-Norm 40 886 vom Unternehmer gemäss Umleitungsplan und vor Arbeitsbeginn eingerichtet werden.
4. Abschrankung
Die Baustelle ist mit rot/weissen Latten abzuschranken. Auf der Seite des Verkehrs ist der Abschrankung eine hochstehende rot/weisse Latte beizufügen. Latte in Verkehrsrichtung, müssen mit retroreflektierenden Folien/Reflexlinsen oder mit weisser retroreflektierender Farbe versehen sein. 3.5m Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr ist gewährleistet.
5. Beleuchtung
Nachts und wenn die Witterung es erfordert, sind die Vorsignale und Abschrankungen mit gelben, nichtblendenden Lampen ausreichend zu beleuchten.
6. Mobile Lichtsignalanlage
Mobile Lichtsignalanlagen sind fachmännisch und auf Routen des öffentlichen Verkehrs unter Beizug der ZVB, mit allfälliger Busbevorzugung einzurichten.
7. Verkehrsdienst
Der vom Antragsteller organisierte Verkehrsdienst muss im Besitz einer gültigen Bewilligung der Zuger Polizei sein, welche sie zur Ausübung der Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen im Kanton Zug legitimiert.
8. Drehkellen
Das Bedienungspersonal der Drehkellen hat Schutzbekleidung zu tragen, welche der Schweizer Norm, EN ISO 20471, entspricht.
9. Parkieren/ Güterumschlag
Für die Fahrzeuge der Handwerker empfehlen wir Ihnen, wenn möglich Parkplätze auf privatem Grund einzuplanen oder die kantonale Gewerbeparkkarte zu beziehen. Bei Fragen zu weiteren Parkierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Verkehrstechnik per Mail oder Telefon an die Abteilung Sicherheit und Umwelt Telefon 041 784 44 50.
10. Haftungsausschluss
Die Verkehrstechnik der Einwohnergemeinde Hünenberg lehnt jede Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Baustellensignalisation stehen, ausdrücklich ab. Die Ausführungen sind nicht abschliessend. Priorität ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie das Vorbeugen von Unfällen.Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Verkehrstechnik der Einwohnergemeinde Hünenberg gerne zur Verfügung.
Gegen diese Verfügung kann gestützt auf § 34 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (BGS 162.1) innert zwanzig Tagen nach Erhalt des Schreibens bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel, auf die in der Einsprache Bezug genommen wird, sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.